Verkehrswirtschaft

Schulung und Prüfung zum Gefahrgutfahrer

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Schulungspflicht für Fahrzeugführer

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport unter anderem durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs und bei der Beförderung in sogenannten kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine Schulungspflicht für die Fahrzeugführer. Dabei unterscheidet man die Erst- und Auffrischungsschulung. Beide Schulungen werden von IHK-anerkannten Schulungsveranstaltern durchgeführt.

Basis- und Aufbaukurse für Gefahrgutfahrer

Die Erstschulung besteht aus folgenden Kursen mit vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten)

  • Basiskurs – 18 UE Theorie, 1 UE praktische Übungen
  • wahlweise Aufbaukurs Tank – 12 UE Theorie, 1 UE praktische Übungen
  • wahlweise Aufbaukurs Klasse 1 – 8 UE
  • wahlweise Aufbaukurs Klasse 7 – 8 UE

Der Basiskurs ist ausreichend bei Führern von Fahrzeugen,

  • mit denen gefährliche Güter in Versandstücken oder in loser Schüttung befördert werden
  • mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder in Aufsetztanks mit einem Fassungsraum bis zu einem Kubikmeter befördert werden
  • Führer von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum bis zu einem Kubikmeter oder
  • mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum bis zu drei Kubikmetern auf einer Beförderungseinheit befördert werden

Darauf aufbauend, den Aufbaukurs Tank benötigen Führer von Fahrzeugen oder MEMU,

  • in fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum größer ein Kubikmeter
  • in Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum größer ein Kubikmeter
  • in Tankcontainern, ortsbeweglichen (multimodalen) Tanks oder Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) mit einem Einzelfassungsraum größer drei Kubikmeter

Dies gilt auch bei der Beförderung von gefährlichen Gütern in leeren, ungereinigten Tanks. Im Falle der Beförderung von explosiven Stoffen (Klasse 1) und der Beförderung von radioaktiven Stoffen (Klasse 7) müssen Fahrzeugführer an einem entsprechenden Aufbaukurs erfolgreich teilgenommen haben. Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs gelten Sondervorschriften. Weitere Infos finden Sie im (ADR).

Die Auffrischungsschulung besteht aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer und umfasst mehrere Unterrichtseinheiten für Theorie und praktische Übungen. Die Schulung ist gültig für fünf Jahre und muss dann wiederholt werden. Die Prüfung kann bereits innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden, ohne dass dem Teilnehmer zeitliche Nachteile entstehen.

Die Fahrzeugführer, die Versandstücke transportieren, sind von der Schulungspflicht befreit, sofern

  • Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen
  • die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR angegebenen Werte nicht überschritten werden
  • die Bestimmungen über freigestellte Beförderungen nach Kapitel 3.4 oder 3.5 ADR zutreffen (in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackte gefährlicher Güter).

Durchführung der Prüfungen

Die IHK Niederbayern setzt Zeitpunkt und Ort der Prüfung fest. Im Einverständnis mit der IHK Niederbayern kann die Prüfung auch direkt im Anschluss an die Schulung in den Räumen des Veranstalters erfolgen. Die Prüfung wird von einem IHK-Beauftragten durchgeführt.

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit für den Basiskurs 70 Euro, für den Aufbaukurs 60 Euro und für den Auffrischungskurs 60 Euro.

Prüfungsdauer
Die Dauer der Prüfung beträgt:

  • Basiskurs: 45 Minuten
  • Aufbaukurs Tank: 45 Minuten
  • Aufbaukurs Klasse 1: 30 Minuten
  • Aufbaukurs Klasse 7: 30 Minuten
  • Auffrischung: 30 Minuten

Wiederholungsprüfungen
Die IHK Niederbayern lässt bei nicht bestandener Prüfung nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung zu.

Artikelnr: 239864

Michael Ertl

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Tim Rosenlehner

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